wikka01 Administrator


Anmeldungsdatum: 03.01.2007 Beiträge: 144
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Verfasst am: 18.02.2007, 09:53 Titel: Gildensatzung |
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Gildensatzung von alea iacta est
1. Definition
alea iacta est ist eine PvE-Raidgilde.
Unser Ziel ist es, gemeinsam die Welt von Azeroth bis in den letzten Winkel und Dungeon zu erkunden. Wir wollen alles sehen, was das Spiel an PvE-Content zu bieten hat und dabei gemeinsam viel Spass haben.
Sofern nicht gerade Verpflichtungen aus der wirklichen Welt entgegenstehen, wird erwartet, dass unsere Mitglieder an drei Raids pro Woche anwesend sind; vorgeschrieben wird die Teilnahme an einem Raid pro Woche.
Die Anmeldung erfolgt über den Raidplaner. Ein Link ist auf unserer Homepage.
Wir bieten unseren Mitgliedern ausserhalb der Raidzeiten auch Raum für das PvP- und für das Rollenspiel.
2. Gildenstruktur
Folgende Ränge stehen innerhalb der Gilde zur Verfügung:
-Trial (Member, die sich in der Probezeit befinden)
-Mitglied (Member, die die Probezeit positiv hinter sich gebracht haben)
-Veteran (Member, die der Gilde schon sehr lange angehören und/oder sich besonders für die Gilde engagiert haben)
-Senat (Member, die eine bestimmte Organisationsaufgabe übernommen haben)
-Gremium (Gildenleitung)
2.1 Der Gildenrat
Der Gildenrat (ab Rang Senat) besteht aus 5 Personen. An der Spitze stehen gleichberechtigt ein/e Gildenleiter/in und die Stellvertretung. Diesen beiden Personen obliegen die Vertretung der Gilde nach aussen und die Koordinierung der Ratstagungen. Dazu kommen 3 Räte, die beratend und mit vollem Stimmrecht an den Ratstagungen teilnehmen. Diesen 3 Räten können vom Rat mit dem Einverständnis der Betroffenen spezielle Aufgaben übertragen werden. Darüber hinaus gibt es für jede Klasse einen Klassenleiter, die aus trifftigem Grund von Fall zu Fall und auf Einladung durch die Gildenleitung an den Ratssitzungen beratend jedoch ohne Stimmrecht teilnehmen können.
2.2 Amtszeit, Wahlen
Gildenleiter und Gildenräte werden für die Dauer von einem Jahr von allen Vollmitgliedern (oberhalb des Status Trial) gewählt. Klassenleiter werden von allen Vollmitgliedern der betreffenden Klasse für die Dauer eines Jahres bestimmt. Wiederwahlen sind für alle Ämter möglich.
2.2.1 Gildenleiter
Zum Wahlleiter wird durch den Gilderat ein Ratsmitglied bestimmt. Dieses Ratsmitglied veröffentlicht ein Posting im Forum "Offizielles" und bittet um Vorschläge, die innerhalb einer Woche zu machen sind. Jedes Vollmitglied ist berechtigt, maximal 3 Kandidaten für die Wahl des Gildenleiters zu benennen Man kann sich auch selbst als Kandidaten vorschlagen. Die Vorgeschlagenen müssen sich dazu erklären, ob sie mit der Kandidatur einverstanden sind. Fehlt diese Erklärung nach Ablauf von 3 Tagen nach dem Vorschlag wird dies als Ablehnung der Kandidatur gewertet. Alle, die sich einverstanden erklären, werden damit zu Kandidaten. Der Wahlleiter veröffentlich ein weiteres Posting und startet damit die Wahl, die ebenfalls eine Woche dauert. Zum Gildenleiter ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. Die Stimmabgabe kann im Forum erfolgen oder per PM an den Wahlleiter. Jeder Wähler hat nur 1 Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheided das Los. Die Kandidaten bilden mit dem Wahlleiter und 2 unabhängigen Zeugen eine Gruppe und die Betroffenen würfeln (/random 100).
2.2.2 Der stellvertretende Gildenleiter
Das Verfahren ist entsprechend wie bei Punkt 2.2.1. Als Wahlleiter fungiert der neu gewählte Gildenleiter.
2.2.3 Die 3 Räte
Das Verfahren ist entsprechend wie bei Punkt 2.2.1 mit folgender Abweichung: Es findet nur ein Wahlgang statt. Zu Gildenräten gewählt sind die 3 Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben. Jeder Wähler hat hier 3 Stimmen. Bei Stimmengleich entscheidet wieder das Los (siehe 2.2.1).
2.2.4 Klassenleiter
Für die Bestimmung des Klassenleiters soll kein Wahlverfahren stattfinden. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Mitglieder einer Klasse auch so auf einen Klassenleiter verständigen können
2.2.5 Nachwahlen
Nachwahlen finden statt, wenn jemand aus der Gildenleitung, aus dem Gildenrat oder als Klassenleiter ausscheidet. Zum Wahlverfahren siehe 2.2.1 bis 2.2.4. Die Nachwahl gilt nicht für ein ganzes Jahr sondern bis zum Ende der Amtszeit des ausgeschiedenen Ratsmitliedes. Sollte bis zur turnusmässigen Neuwahl nur noch ein Zeitraum von maximal 3 Monaten bleiben, kann auf die Nachwahl verzichtet werden, wenn es sich um die Position eines Ratsmigliedes handelt, das nicht zur Gildenleitung zählt.
4. Gildenkodex
Es wird erwartet, dass sich Member von alea iacta est respektieren. Geflame, Gezanke, Beleidigungen oder ähnliches sind unerwünscht. Gleiches gilt auch für das Verhalten gegenüber gildenfremden Personen. Unsere Mitglieder sollten sich stets dessen bewusst sein, dass sie uns als Gilde über ihr Verhalten repräsentieren. Um den geistigen Austausch zwischen den Mitgliedern zu gewährleisten, wird erwartet, daß sich jedes Mitglied regelmässig an Diskussionen im Forum beteiligt und so viel wie möglich im TS anwesend ist. Ebenso ist jeder verpflichtet, sich im Raidplaner anzumelden und sich selbstständig zu den Raids einzutragen, an denen er teilnehmen möchte.
5. Neuaufnahmen
Grundsätzlich gibt es keine Levelbegrenzung. Kandidaten sollten sich aber darüber klar sein, dass es schwer ist, einen grossen Abstand zu den Highlevels aufzuholen. Über Neuaufnahmen entscheidet der Gildenrat bzw. ein Recruitmentteam, sofern eines eingerichtet wird. Ein Posting zum Charakter mit Angaben zu Klasse, Level und Beruf mit zusätzlichen Angaben zu den bevorzugten Spielzeiten im Bewerbungsforum ist Pflicht.
5.1 Probezeit und Aufnahme als Mitglied
Über die Aufnahme als Probemitglied entscheidet der Gildenrat oder ein einzurichtendes Recruitmentteam per Umfrage in diesem Gremium mit einfacher Mehrheit. Wir möchten nicht, dass neue Mitglieder bei ihrer alten Gilde disbanden und sofort bei alea iacta est aufgenommen werden. Es liegt uns sehr daran, dass neue Mitglieder zuerst mit ihrer alten Gilde ins Reine kommen und dass es keinen Zweifel darüber gibt, dass von Seiten alea iacta est nicht abgeworben wurde. Die Probezeit dauert 4 Wochen. Sie kann vom Rat bzw. Recruitmentteam verlängert werden, wenn das Trialmember länger abwesend war oder auch aus anderen Gründen, die dem Bewerber mitzuteilen sind. Über die Aufnahme als Vollmitglied entscheiden alle Vollmitglieder der Gilde in einer Abstimmung. Diese ist nach 3 Wochen Probemitgliedschaft im internen Forum anzusetzen und läuft eine Woche. Die Vollmitglieder haben die Möglichkeit mit ja, nein oder Enthaltung abzustimmen. Nein-Stimmen sind in der laufenden Abstimmung sachlich zu begründen. Das Probemitglied wird aufgenommen, wenn das Ergebnis weniger als 4 Nein-Stimmen ergibt.
5.2 Wiederaufnahme von Mitgliedern
Personen, die schon einmal Mitglied waren, die Gilde aus welchen Gründen auch immer verlassen haben und sich danach wieder um eine Mitgliedschaft bewerben, beginnen als Trials und durchlaufen deswegen auch die Probezeit, wie es oben beschrieben wurde.
5.3 Twinks
Jedes Gildenmitglied kann einen Twink in der Gilde haben. Sollte sich das Interesse des Mitglied auf einen anderen Twink richten, kann der erste Twink aus der Gilde entlassen und dafür die zweite Twink aufgenommen werden. Mehr als ein Twink zeitgleich ist nicht gestattet. Sofern die Twinks einen hohen Level erreicht haben, ist der Spieler verpflichtet, anzugeben, welcher Charakter der Mainchar ist, damit es im DKP-System keine Probleme gibt. Twinks sind nur lootberechtigt, wenn kein anderer Mainchar am Loot Interesse hat.
6. Gildentreffen
Gildentreffen finden unregelmäßig statt. Jedes Mitglied soll zu diesen Treffen anwesend sein, soweit keine RL-Gründe dagegen sprechen. Wer zur Zeit des Gildentreffens online ist, ist verpflichtet zu erscheinen. Zu Gildentreffen wird mindestens eine Woche vorher durch die Gildenleitung eingeladen.
7. Raidverhalten und Looten im Raid
Siehe Raidsatzung
8. Unterstützung + Gildenbank
Es ist üblich, dass sich Gildenmitglieder unterstützen und daran interessiert sind, die Gilde als ganzes zu stärken. Somit werden z.b. Rezepte bei entsprechenden Craftern angeboten. Auch bei seltenen oder sehr guten Items wird idR erst der Gildenchat bemüht bevor Dinge im AH landen. Es findet grundsätzlich eine Unterstützung beim Erlernen (skillen) von Berufen statt. Gleichzeitig versucht die Gilde beim Rufpush entsprechender Crafter für neue Rezepte zu unterstützen. Eine Gildenbank wird eingerichtet. Mitglieder können Rezepte, Materialien und Ausrüstungsgegenstände dorthin einschicken. Die Gildenbank erhält im Forum bzw. im Raidplaner einen Platz, wo sie alle Mitglieder über den aktuellen Bestand auf dem laufenden hält. Gegenstände, die sehr lange liegen, werden nach Absprache mit dem Rat im AH verkauft. Der Erlös verbleibt bei der Gildenbank und wird neben den Portokosten für die Gildenbank für andere Zwecke verwendet, die der Gilde zu Gute kommen.
9. Gildenausschluss
Auf Intiative des Gildenrates oder mehr als der Hälfte der Vollmitglieder mittels Abstimmung im Forum kann ein Mitglied ausgeschlossen werden. Ein Gildenausschluß kann nur vorgenommen werden, nachdem ein Beschluß des Gildenrates erfolgt ist. Der Betroffene hat vorher Gelegenheit, Stellung zu nehmen und Grund bzw. Ursache aus seiner Sicht zu schildern. Der Ausschluß wird wirksam, wenn nach erfolgter Abstimmung mehr als 50% der abgegebenen Stimmen für den Ausschluß des Mitgliedes waren. _________________
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